Was ist Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Lernförderung ist Nachhilfe außerhalb der Schule, deren Kosten der Staat für Kinder aus Familien mit wenig Einkommen übernimmt. Sie ergänzt den Unterricht, wenn Ihr Kind ein wesentliches Lernziel ohne zusätzliche Hilfe voraussichtlich nicht erreicht. Eine Versetzungsgefährdung ist seit August 2019 keine Voraussetzung mehr.
Die Rechtsgrundlage ist § 28 Absatz 5 SGB II für Familien mit Grundsicherungsgeld, § 34 Absatz 5 SGB XII für Familien mit Sozialhilfe und § 6b Bundeskindergeldgesetz für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld. Gefördert wird Lernförderung, soweit sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Was „wesentliche Lernziele“ sind, legt die Stadt Essen in ihren Richtlinien zur Lernförderung 2026/27 fest: insbesondere die Versetzung, der Schulabschluss und die Sicherung ausreichender Leistungen.
Nicht erst warten, bis das Sitzenbleiben droht: Im Gesetz steht ausdrücklich: Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es nicht an (§ 28 Abs. 5 SGB II). Viele ältere Ratgeber nennen das noch als Bedingung – das gilt seit dem 1. August 2019 nicht mehr.
Wer hat in Essen Anspruch auf kostenlose Nachhilfe?
Anspruch haben Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen – wenn die Familie Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält.
Die Stadt Essen nennt auf ihrer Seite Bildung und Teilhabe – Lernförderung diese Leistungen:
- Grundsicherungsgeld – so heißt das Bürgergeld seit dem 1. Juli 2026 (Bundesagentur für Arbeit). Auf manchen Bescheiden steht übergangsweise noch „Bürgergeld“, die Stadt Essen spricht von „Neuer Grundsicherung“.
- Sozialhilfe nach dem SGB XII, zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Kinderzuschlag zum Kindergeld.
- Wohngeld – wenn Ihr Kind im Wohngeldbescheid als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist.
Auch Familien ohne diese Leistungen können im Einzelfall Anspruch haben, wenn ihr Einkommen zwar für den Lebensunterhalt reicht, nicht aber zusätzlich für die Bildungsbedarfe des Kindes. Das prüft die zuständige Stelle (BMAS).
Welche Voraussetzungen gelten in Essen?
Die Lehrkraft Ihres Kindes muss bestätigen, dass ohne zusätzliche Förderung ein wesentliches Lernziel gefährdet ist und die Schule den Bedarf nicht selbst abdecken kann. Nach den Essener Richtlinien für das Schuljahr 2026/27 werden außerdem nur Fächer gefördert, die im letzten Zeugnis mit „ausreichend“ oder schlechter bewertet wurden.
| Punkt | Regel in Essen (Richtlinien 2026/27) |
|---|---|
| Bedarf | Stellt ausschließlich die zuständige Lehrkraft fest – mit der „Bestätigung der Schule“ im Antrag. |
| Fächer | Höchstens zwei Fächer, jeweils mit der Zeugnisnote „ausreichend“ oder schlechter. |
| Umfang | Bis zu 40 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten je Fach und Schuljahr; als angemessen gelten bis zu vier Einheiten pro Woche. |
| Dauer | Bewilligt wird für ein Schuljahr, regulär höchstens zwei Schuljahre hintereinander. |
| Beginn | Nicht im ersten Halbjahr der Klassen 1 und 5 und nicht im ersten Halbjahr nach einem Schulwechsel. |
| Ort und Zeit | Nur in Präsenz und tagsüber, nicht in den Ferien. Online-Nachhilfe wird nicht gefördert. |
| Anbieter | Frei wählbar, muss aber von der Stadt Essen als Lernförderanbieter zugelassen sein. |
Für Lese-Rechtschreib-Schwäche und Dyskalkulie, für Deutsch als Fremdsprache und für ein kurzes Kompaktangebot – etwa vor einer Nachprüfung, nach längerer Krankheit oder vor einer Abschlussprüfung – gelten in Essen eigene Anträge und Regeln. Alle Details stehen in den Richtlinien zur Lernförderung 2026/27.
Gut zu wissen: Diese Übersicht fasst die Essener Richtlinien für 2026/27 zusammen. Ältere Merkblätter können abweichende Angaben enthalten. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle über Ihren Antrag.
Wo stelle ich den Antrag in Essen?
Das hängt davon ab, welche Leistung Ihre Familie bekommt: Bei Grundsicherungsgeld ist die Geschäftsstelle des JobCenters Essen zuständig, die Sie auch sonst betreut. Bei Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist es das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen – nicht die Familienkasse.
| Ihre Familie bezieht … | Zuständig in Essen | So reichen Sie den Antrag ein |
|---|---|---|
| Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) | Ihre Geschäftsstelle des JobCenters Essen (Übersicht der Geschäftsstellen) | Digital: per E-Mail an Ihre Geschäftsstelle mit der BG-Nummer im Betreff oder per Upload über die Online-Dienste des JobCenters |
| Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag | Amt für Soziales und Wohnen – Bildung und Teilhabe (Serviceportal) | Digital: per E-Mail an but@sozialamt.essen.de oder über den Dokumenten-Upload im Serviceportal – mit Aktenzeichen bzw. Wohngeldnummer |
Die alte zentrale Adresse gibt es nicht mehr: Der frühere zentrale BuT-Antragsservice des JobCenters an der Bismarckstraße 36 ist seit dem 7. April 2026 entfallen (Stadt Essen). Die zentrale BuT-E-Mail-Adresse des JobCenters wurde zum 30. Juni 2026 abgeschaltet (Stadt Essen). Ältere Formulare und Internetseiten nennen beides teilweise noch.
Sachstandsanfragen zu BuT-Anträgen beantwortet das Amt für Soziales und Wohnen nach eigener Angabe derzeit nicht telefonisch oder über das Kundencenter (Serviceportal).
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
Zuerst bestätigt die Schule den Förderbedarf, dann wählen Sie einen zugelassenen Anbieter und reichen den Antrag mit dem letzten Zeugnis digital ein. Nach der Bewilligung beginnt der Unterricht, und der Anbieter rechnet die Stunden direkt mit der Stadt ab.
- Mit der Lehrkraft sprechen: Fragen Sie die Klassen- oder Fachlehrkraft, ob sie zusätzlichen Förderbedarf sieht. Nur die Lehrkraft kann den Bedarf feststellen; sie füllt dafür die „Bestätigung der Schule“ im Antrag aus.
- Anbieter auswählen: Die Stadt Essen bittet darum, den Lernförderanbieter schon vor dem Einreichen auszuwählen. Er muss von der Stadt zugelassen sein. Die Schule kann bei der Suche helfen.
- Antrag ausfüllen: Nutzen Sie den aktuellen Antrag auf außerschulische Lernförderung Ihrer zuständigen Stelle und legen Sie das letzte Zeugnis bei.
- Digital einreichen: Per E-Mail oder Upload, wie in der Tabelle oben beschrieben. Gefördert wird frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Sie können deshalb zunächst formlos beantragen und die Bescheinigungen innerhalb von vier Wochen nachreichen.
- Bewilligung abwarten: Im Bewilligungsbescheid stehen unter anderem die Fächer, das Stundenkontingent, der Zeitraum und der Anbieter.
- Unterricht starten: Der Anbieter rechnet die geleisteten Stunden mit Rechnung und Anwesenheitsnachweis direkt ab (Stadt Essen). Nicht genutzte Stunden verfallen am Ende des Bewilligungszeitraums.
Jedes Schuljahr neu beantragen: Lernförderung wird in Essen für ein Schuljahr bewilligt. Wechselt Ihre Familie den Leistungsbezug – zum Beispiel von Grundsicherungsgeld zu Wohngeld –, ist ebenfalls ein neuer Antrag nötig.
Welche Unterlagen brauche ich?
Sie brauchen den ausgefüllten Antrag mit der Bestätigung der Schule und das letzte Zeugnis Ihres Kindes. Geben Sie außerdem Ihre BG-Nummer beim JobCenter beziehungsweise Ihr Aktenzeichen oder Ihre Wohngeldnummer beim Amt für Soziales und Wohnen an.
- Antrag auf außerschulische Lernförderung der zuständigen Stelle
- Bestätigung der Schule über den Förderbedarf (Teil des Antrags)
- Letztes Zeugnis Ihres Kindes
- Name des gewählten, von der Stadt Essen zugelassenen Lernförderanbieters
- BG-Nummer (JobCenter) oder Aktenzeichen bzw. Wohngeldnummer (Amt für Soziales und Wohnen)
Die Formulare finden Sie auf der Seite Bildung und Teilhabe – Lernförderung der Stadt Essen und im Serviceportal. Achten Sie auf die aktuelle Fassung für das Schuljahr und fragen Sie im Zweifel bei Ihrer zuständigen Stelle nach.
Was wird bezahlt – und was nicht?
Bezahlt werden die bewilligten Unterrichtsstunden in den bewilligten Fächern bei einem zugelassenen Anbieter, bis zu dem Höchstsatz, den die Stadt Essen festlegt. Nicht übernommen werden ausgefallene Stunden sowie Fahrtkosten, Verwaltungspauschalen oder ähnliche Zusatzkosten.
- Übernommen: bewilligte Unterrichtseinheiten als Einzel- oder Gruppenförderung (in Gruppen mit höchstens fünf Teilnehmenden).
- Nicht übernommen: Kosten über dem festgelegten Höchstsatz, ausgefallene Stunden und sonstige Kosten wie Fahrtkosten oder Verwaltungspauschalen (Stadt Essen).
- Nicht gefördert: Online-Unterricht und Stunden über das bewilligte Kontingent hinaus.
Neben der Lernförderung gehören zum Bildungspaket unter anderem Ausflüge und Klassenfahrten, der persönliche Schulbedarf, die Schülerbeförderung, das gemeinsame Mittagessen und die Teilhabe an Sport, Musik und Kultur (§ 28 SGB II).
Wie hilft Future Nachhilfe beim BuT-Antrag?
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen, und gehen den Antrag gemeinsam mit Ihnen durch – kostenlos und unverbindlich. Nach der Bewilligung findet die Nachhilfe bei uns vor Ort in Essen-Kray statt, und wir rechnen die bewilligten Stunden direkt ab.
- Hilfe bei Antrag und Unterlagen – bevor Sie etwas einreichen
- Unterricht vor Ort in der Krayer Str. 234 – einzeln oder in kleinen Gruppen mit höchstens vier Kindern
- Alle Fächer, Klasse 1 bis 13
- Direkte Abrechnung der bewilligten Stunden
Sie haben schon einen Bewilligungsbescheid? Dann melden Sie sich einfach bei uns – wir besprechen den Start und planen die Termine passend zum Stundenplan Ihres Kindes.
Häufige Fragen
Muss die Versetzung gefährdet sein?
Nein. Seit dem 1. August 2019 kommt es laut Gesetz nicht mehr auf eine Versetzungsgefährdung an (§ 28 Abs. 5 SGB II). Entscheidend ist, dass ein wesentliches Lernziel ohne zusätzliche Förderung gefährdet ist. In Essen zählen dazu insbesondere Versetzung, Schulabschluss und ausreichende Leistungen.
Wird Online-Nachhilfe über Bildung und Teilhabe bezahlt?
In Essen nicht. Nach den Richtlinien 2026/27 findet die Lernförderung ausschließlich in Präsenz und tagsüber statt.
Kann ich die Lernförderung rückwirkend beantragen?
Nein. In Essen wird Lernförderung frühestens ab dem Monat gefördert, in dem der Antrag eingeht. Stellen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig – zur Fristwahrung reicht zunächst ein formloser Antrag, die Bescheinigungen können Sie innerhalb von vier Wochen nachreichen.
Muss ich die Lernförderung extra beantragen, wenn wir schon Grundsicherungsgeld bekommen?
Ja. Die meisten Leistungen des Bildungspakets gelten mit dem Antrag auf Grundsicherungsgeld als mitbeantragt – die Lernförderung nicht. Sie muss gesondert beantragt werden (§ 37 SGB II, BMAS).
Wir bekommen Kinderzuschlag – ist die Familienkasse zuständig?
Nein. Die Familienkasse zahlt den Kinderzuschlag, die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Sie bei der Stadt – in Essen beim Amt für Soziales und Wohnen (Familienportal des Bundes, Stadt Essen).
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine allgemeine Bearbeitungszeit nennt die Stadt Essen nicht. Am schnellsten geht es, wenn der Antrag vollständig ist – mit Bestätigung der Schule, Zeugnis und gewähltem Anbieter – und digital eingereicht wird.
Gilt die Lernförderung auch für Berufsschülerinnen und Berufsschüler?
Ja, wenn sie jünger als 25 Jahre sind, eine berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten – und die Familie eine der berechtigenden Leistungen bezieht.
Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, wie und bis wann Sie Widerspruch einlegen können. Prüfen Sie vorher, ob Unterlagen gefehlt haben – zum Beispiel die Bestätigung der Schule oder das letzte Zeugnis.
Quellen
Alle Links geprüft am 16. Oktober 2026.
- Bildung und Teilhabe – Lernförderung – Stadt Essen
- Bildungs- und Teilhabepaket: Übersicht und Zuständigkeiten – Stadt Essen
- Richtlinien zur Lernförderung, Schuljahr 2026/27 (PDF) – Stadt Essen
- Bildung und Teilhabe – Amt für Soziales und Wohnen – Serviceportal der Stadt Essen
- Pressemitteilung vom 31.03.2026 zu den BuT-Anträgen beim JobCenter – Stadt Essen
- Kontakte der Geschäftsstellen des JobCenters Essen – Stadt Essen
- Abrechnung der Lernförderung – Stadt Essen
- Leistungen des Bildungspakets – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- § 28 SGB II – Bedarfe für Bildung und Teilhabe – Gesetze im Internet
- § 37 SGB II – Antragserfordernis – Gesetze im Internet
- § 34 SGB XII – Bedarfe für Bildung und Teilhabe – Gesetze im Internet
- § 6b Bundeskindergeldgesetz – Leistungen für Bildung und Teilhabe – Gesetze im Internet
- Grundsicherung löst Bürgergeld ab – Bundesagentur für Arbeit
- Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe – Familienportal des Bundes
Über diesen Ratgeber
Geschrieben vom Future Nachhilfe Team – Nachhilfe für Klasse 1 bis 13 in Essen-Kray (Krayer Str. 234, 45307 Essen) und online. Telefon +49 1590 8630150, E-Mail info@futurenachhilfe.com. Veröffentlicht am 16. Oktober 2026, aktualisiert am 16. Oktober 2026.
Weitere Ratgeber: Wie finde ich eine gute Nachhilfe in Essen? · Ab wann braucht mein Kind Nachhilfe? · Einzel- oder Gruppennachhilfe – was passt zu meinem Kind?